HU-Vorbereitung:
Ihr Fahrzeug wird von uns für die HU Prüfung vorbereitet und auf Wunsch auch gleich dem Prüfer vorgeführt. Die Abnahme findet regelmäßig donnerstags und freitags und nach Vereinbarung bei uns im Hause statt.
Abgasuntersuchung:
Dieselfahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht müssen alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung (AU) nach §47a StVZO unterzogen werden; Fahrzeuge über 3,5t sogar jährlich.
Die Arbeiten werden stets nach dem neuesten Leitfaden durchgeführt. Wir sind geschult und bemächtigt diese Prüfungen durchzuführen.
Alle LKW über 7,5t und Anhänger über 10t Gesamtgewicht unterliegen der Prüfpflicht nach §27 StVZO, der sogenannten Sicherheitsprüfung (SP), die 6 Monate vor jeder TÜV-Prüfung durchzuführen ist. Hierzu sind wir geschult, ausgestattet und berechtigt.
EC-Tachographen und digitale Fahrtenschreiber unterliegen einer zweijährigen Prüfpflicht nach §57b StVZO. Diese Prüfung machen wir für Sie ebenso den Einbau und die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage nach §57d StVZO.